Als lang­jäh­ri­ger Lei­ter eines für öffent­li­ches Dienst­recht und Per­so­nal zustän­di­gen Refe­ra­tes im Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Arbeit und Sozia­les hat­te ich tag­täg­lich mit beamten‑, besol­dungs- und ver­sor­gungs­recht­li­chen Fra­ge­stel­lun­gen und The­men zu tuen. Dabei war ich nicht nur mit der Rechts­an­wen­dung, son­dern auch mit der Erar­bei­tung von Ver­ord­nun­gen und gesetz­li­chen Rege­lun­gen befasst.

Tom Fröhlich, Erfahrungen

BEAM­TEN­RECHT

Die Reform­vor­ha­ben des Dienst­rechts des Bun­des beglei­te­te ich im Rah­men der Res­sort­ab­stim­mun­gen über zwei Jahr­zehn­te. An dem seit Anfang der 1990er Jahr statt­fin­den­dem Pro­zess der wir­kungs­glei­chen Über­tra­gung der Refor­men der gesetz­li­chen Ren­ten­ver­si­che­rung auf das Ver­sor­gungs­recht der Beam­tin­nen und Beam­ten war ich unmit­tel­bar beteiligt. 

Das gilt auch für die Neu­aus­rich­tung der Bun­des­agen­tur für Arbeit als moder­ne Dienst­leis­te­rin am Arbeits­markt, was die Fle­xi­bi­li­sie­rung der Beschäf­ti­gungs­ver­hält­nis­se angeht. Stich­wor­te sind u.a. die Ein­füh­rung öffent­lich-recht­li­cher Amts­ver­hält­nis­se für den Vor­stand, die Mög­lich­keit der In-sich-Beur­lau­bung für Beam­tin­nen und Beam­te der Bun­des­agen­tur sowie befris­te­te Anstel­lungs­ver­hält­nis­se obers­ter Füh­rungs­kräf­te. Auch war ich an der Erar­bei­tung per­so­nal- und dienst­recht­li­cher Rege­lun­gen im Rah­men der Job­center­re­form beteiligt.

DIS­ZI­PLI­NAR­RECHT

Über vie­le Jah­re war ich als Refe­rats­lei­ter für die Dis­zi­pli­nar­an­ge­le­gen­hei­ten des Minis­te­ri­ums und der Dienst­stel­len des Geschäfts­be­reichs zustän­dig. Dabei führ­te ich eine Rei­he von kom­ple­xen und sen­si­blen Ver­fah­ren mit umfang­rei­chen Zeu­gen­ver­neh­mun­gen durch. Auch ver­trat ich mei­ne Dienst­stel­le vor Gericht. So konn­te ich viel­sei­ti­ge Erfah­run­gen im Dis­zi­pli­nar­recht und in der Durch­füh­rung von behörd­li­chen Dis­zi­pli­nar­ver­fah­ren sammeln.

ARBEITS- UND TARIF­RECHT ÖFFENT­LI­CHER DIENST

Da zum öffent­li­chen Dienst des Bun­des neben Beam­tin­nen und Beam­te zu einem maß­geb­li­chen Teil auch Tarif­be­schäf­tig­te gehö­ren, war ich auch immer inten­siv mit den Fra­ge­stel­lun­gen des Arbeits- und Tarif­rechts des öffent­li­chen Diens­tes des Bun­des befasst.

PERSONAL­VERTRETUNGSRECHT

In unter­schied­li­chen Funk­tio­nen nahm ich per­so­nal­ver­tre­tungs­recht­li­che Ange­le­gen­hei­ten wahr ent­we­der bei der Abfas­sung gesetz­li­cher Rege­lun­gen oder im Ein­zel­fall. Ich ken­ne das Personal­vertretungsrecht aus der täg­li­chen prak­ti­schen Anwen­dung und aus Sicht aller Betei­lig­ten. Im Rah­men orga­ni­sa­to­ri­scher Ände­run­gen im Bereich der Sozi­al­ver­si­che­rungs­trä­ger erar­bei­te­te ich ent­spre­chen­de per­so­nal­ver­tre­tungs­recht­li­che Rege­lun­gen. Dies gilt auch für die Job­center­re­form nach dem SGB II.